Wartung von Ladeflächen, auch für die Personenbeförderung

Ladeplattformen Ladeplattformen, gemeinhin als Laderampen bezeichnet, sind Materialumschlaggeräte, die für den Transport von Gütern und Personen eingesetzt werden. Diese Plattformen werden in der Regel auf Lieferwagen, in Lagern oder Logistikzentren eingesetzt.

Wartung

Instandhalter von Ladeflächen.

Die Person, die als Laderaumpfleger bezeichnet wird, muss über eine entsprechende Qualifikation verfügen, die vom Technischen Überwachungsverein ausgestellt wird. Ein Befähigungsnachweis kann nach Absolvierung eines Kurses und einer Prüfung durch die UDT erworben werden. Damit Ladeplattformen ordnungsgemäß funktionieren, müssen sie regelmäßig kontrolliert und gewartet werden, um Unregelmäßigkeiten zu entdecken, die oft eine Gefahr für die Benutzer darstellen. Durch die regelmäßige Überprüfung der Leistung von Aufzügen und Ladeplattformen können erhebliche Kosten vermieden werden, die durch nicht rechtzeitig entdeckte Mängel entstehen, und die Sicherheit und der Komfort der Nutzung werden gewährleistet. Das wichtigste Dokument, das die Häufigkeit der Inspektionen und der Wartung von Aufzügen und Hebebühnen regelt, ist die Verordnung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik vom 29. Oktober 2003 über die technischen Bedingungen und die technische Überwachung beim Betrieb bestimmter Förderanlagen. In diesem Dokument wird darauf hingewiesen, dass die Person, die für die Effizienz von Aufzügen und Plattformen verantwortlich ist, die Wartungsperson ist. Das Dokument enthält auch Fristen für die Durchführung der betreffenden Tätigkeiten. Nach den Vorschriften muss jeder Aufzug und jede Hebebühne mindestens einmal im Monat einer technischen Prüfung unterzogen werden. So können grundlegende Wartungsarbeiten wie Schmierung oder Einstellung von Bauteilen durchgeführt werden. Eine Generalüberholung des Aufzugs sollte einmal alle sechs Monate durchgeführt werden. Jede dieser Tätigkeiten sollte in geeigneter Weise dokumentiert werden. Einmal im Jahr werden Aufzüge und Ladeplattformen von der Technischen Überwachungsbehörde geprüft. Dabei prüft ein UDT-zertifizierter Spezialist alle Komponenten gründlich. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, weist der Sachverständige auf die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen hin und setzt eine Frist, bis zu der alle Unregelmäßigkeiten behoben werden müssen.

Ladelift

Jeder Ladelift ist mit einem hydraulischen Antrieb ausgestattet, der auf dem LKW montiert ist. Aufgrund ihrer technischen Komplexität und ihrer Leistungsfähigkeit unterliegen alle LKW-Hebebühnen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 250 kg einer technischen Überwachung. Für mobile Ladeflächen mit einer Tragfähigkeit von weniger als 250 kg wurde jedoch eine vereinfachte Form der Überwachung eingeführt. In diesem Fall sind eine Registrierung bei UDT und eine Prüfung nicht erforderlich. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die Personenaufzüge. Zu den häufigen Ausfällen von Lastenaufzügen gehören Ölleckagen im Hydrauliksystem, Schäden an den Steuerungen oder Ausfälle des elektrischen Systems. Jeder dieser Fehler kann durch regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Ladegeräte vermieden werden.

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